Sommer am Breitenauer See - einfach herrlich. Erleben Sie Badevergnügen und herrliche Abkühlung. Sauberes Wasser, schattige Plätze - so wird Campingurlaub zum Erlebnis. Lassen Sie am See die Seele baumeln! Camping mitten im Naherholungsgebiet umgeben von Weinbergen.
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Corona FAQ
1. Warum kann ich nicht auf den Platz? Wisst ihr schon, wann es wieder losgeht?
Nach der aktuellen Verordnung des Landes Baden-Württemberg sind touristische Übernachtungen auf unserem Campingplatz nicht erlaubt. So gern wir auch etwas anderes mitteilen würden – leider sind uns hier die Hände gebunden. Auch wir können es kaum erwarten, endlich die Schranken wieder zu öffnen und unsere Gäste zu empfangen.
Aktuell liegen uns ebenfalls noch keine Informationen zum Öffnungszeitpunkt vor. Auch wir sind hier an die kommenden Beschlüsse der Regierung gebunden und können dir derzeit, auch wenn wir gern würden, keine Prognose zum Öffnungszeitpunkt mitteilen. Bis dahin bleibt uns grad nur eins: Abwarten, Maske tragen, den Kopf nicht in den Sand stecken und uns die Vorfreude auf den nächsten Urlaub nicht nehmen lassen.
2. Kann ich anreisen, wenn ich dienstlich unterwegs bin?
Laut der aktuellen Verordnung unseres Bundeslandes sind Übernachtungen nur zu beruflichen, medizinischen oder zwingenden sozial-ethischen Zwecken zugelassen. Für eine Übernachtung zu dienstlichen/beruflichen Zwecken benötigen wir eine Auftragsbestätigung/Bescheinigung Ihres Arbeitsgebers, die belegt, dass Sie a) aktuell und b) in unserer Region entsprechende Arbeit verrichten. Die Bestätigung kann nicht selbst ausgestellt werden. Ebenfalls weisen wir noch einmal darauf hin, dass in dem Falle nur Sie und nicht Ihre Angehörige auf unserer Anlage übernachten können. Bitte haben Sie Verständnis.
3. Werden Urlauber ohne Impfung und ohne Corona-Test als Urlauber bei euch nicht angenommen und damit diskriminiert? 98% sind gesund und 2% sind erkrankt.
Nach der aktuellen Verordnung des Landes Baden-Württemberg sind touristische Übernachtungen, egal ob für Gäste mit Corona-Test / Impfung oder ohne, leider auf unserem Campingplatz nicht erlaubt. So gern wir dir auch etwas anderes mitteilen würden – leider sind uns hier die Hände gebunden. Zur Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen hat jeder eine andere Meinung – wie bereits erwähnt, liegen die Beschlüsse leider nicht in unserer Hand.
Wenn du selbst aktiv werden möchtest, so wende dich bitte an die örtlichen Behörden. Alternativ hat der BVCD ebenfalls ein RE-Start Konzept zum Campingtourismus in Pandemie-Zeiten entwickelt. Unsere Anlage unterstützt dies ausdrücklich. Auch du kannst zur Wiederaufnahme des Campingtou-rismus beitragen, indem du das Papier an regionale Ansprechpartner weiterleitest oder über deine persönlichen Kanälen, z.B. in sozialen Medien, veröffentlichst. Das Konzept findest du unter: https://www.bvcd.de/presse/detail/perspektiven-fuer-sicheres-reisen-im-deutschen-campingtouris-mus.html.
Ebenso können Sie die aktuelle Petition von freeontour und camping.info unterschreiben Camping als autarke Urlaubsform differenziert betrachten & Camping- und Wohnmobilstellplätze öffnen - Online-Petition (openpetition.de)
Zu guter letzt möchten wir noch etwas loswerden: Weder für dich als Gast, noch für uns als Betreiber ist die Situation gerade einfach zu handhaben. Wirtschaftliche Einbußen, der organisatorische Mehraufwand, der Verlust des persönlichen Kontaktes zu unseren Gästen und zuletzt die Ungewissheit, wann es „endlich wieder los geht“, sind tägliche und permanente Herausforderungen für uns. In Zeiten wie diesen müssen wir zusammenhalten, uns an Regeln halten, den Kopf nicht in den Sand stecken – all das, um hoffentlich bald die Tore wieder für dich zu öffnen. Viele Dinge können – auch hinsichtlich unserer Buchungsstrecke und Zahlungsmodalitäten - aktuell nicht wie gewohnt gehandhabt werden.
Wir alle möchten wieder Campen und Gäste empfangen. Um das wieder zu ermöglichen, möchten wir dich bitten, dich an die Maßnahmen der aktuellen Verordnung zu halten. Nur wenn wir uns alle gemeinsam an die Regeln halten, können wir eine Reduktion des Inzidenzwertes erreichen und dafür sorgen, dass die Tourismus- und Campingbranche endlich wieder hochfahren kann. Bitte habe hier Verständnis – auch für uns als Betreiber bedeutet die Pandemie eine Ausnahmesituation – nicht nur wirtschaftlich, sondern auch organisatorisch und vor allem persönlich. Wir freuen uns, dich ganz bald wieder als Gast bei uns begrüßen zu dürfen.
Danke für dein Verständnis.
Hinweis zur aktuellen Corona-Verordnung
Aus aktuellem Anlass der Hinweis auf die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg
§13 Absatz 1 Nummer 3 untersagt den Betrieb aller Einrichtungen welche Übernachtungsangebote gegen Entgelt anbieten. Hierunter fällt auch der Campingpark Breitenauer See, welcher Dauerstellplätze und touristische Übernachtungen anbietet.
Eine Ausnahme besteht lediglich bei notwendigen geschäftlichen, dienstlichen Übernachtungen oder in besonderen Härtefällen.
Übernachtungen auf dem Campingpark Breitenauer See, welche nicht unter die Ausnahmeregelung nach § 13 Absatz 1 Nummer 3 Corona VO fallen, sind untersagt.