Sommer am Breitenauer See - einfach herrlich. Erleben Sie Badevergnügen und herrliche Abkühlung. Sauberes Wasser, schattige Plätze - so wird Campingurlaub zum Erlebnis. Lassen Sie am See die Seele baumeln! Camping mitten im Naherholungsgebiet umgeben von Weinbergen.
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Stellenausschreibung Verwaltungsfachangestellte
Wir suchen für unsere Verbandsgeschäftsstelle in Obersulm-Affaltrach zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Verwaltungsfachangestellte/n (m/w/d) oder ein/e Bewerber/in mit vergleichbarer Qualifikation (m/w/d). Der Stellenumfang beträgt 50%. Die Eingruppierung erfolgt in Entgeltgruppe 6 TVÖD. Wir freuen uns auf eure Bewerbungen
Ausschreibung Kiosk 2 im Erholungsgebiet Breitenauer See
Der Naherholungszweckverband Breitenauer See sucht für die Bewirtschaftung des Kiosk 2 im Naherholungsgebiet Breitenauer See
eine/n qualifizierte/n Pächter/in
Im seit 1985 bestehenden Erholungsgebiet ist der Kiosk 2, zwischen DLRG Gebäude und Hauptkiosk, ab dem 01.07.2022 neu zu verpachten.
Qualifizierte Interessenten werden gebeten, ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen und Referenzen sowie einem Betriebskonzept, bis spätestens zum 31.05.2022 per Post an den Naherholungszweckverband Breitenauer See, Rathausgasse 4, 74182 Obersulm oder per E-Mail an tobias.kniel@obersulm.de einzureichen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Kniel: tobias.kniel@obersulm.de oder 07130-28400
Die Pachtbedingungen und die Lage des Kiosk 2 können Sie hier herunterladen. Download (PDF-Datei)
Hinweise FAQ Corona & Ablass des Breitenauer See
- Derzeit befindet sich kein Wasser im Breitenauer See. Baden ist nicht möglich! Wir rechnen mit einer Badesaison ab Frühling 2023.
- Das Naherholunsgebiet ist ohne negativen Coronatest und ohne Termin frei zugänglich.
- Seit diesem Jahr gilt eine neue Verordnung für den Breitenauer See. U.a. ist das Grillen und Shisharauchen untersagt.
- Die Absperrungen sind zu beachten. Verstöße werden mit einem Bußgeld geahndet.
- Das Hundeverbot von 15.04. bis 30.09. gilt auch wenn kein Wasser im Breitenauer See ist.
Breitenauer See muss saniert werden
Entsprechend der gesetzlichen Regelungen nach dem Wassergesetz BW und den einschlägigen Normierungen wie DIN 19700 müssen Hochwasserrückhaltebecken wie der Breitenauer See alle 10-20 Jahre einer Vertieften Sicherheitsüberprüfung unterzogen werden, bei der zunächst das komplette angestaute Wasser abgelassen wird, damit alle sicherheitsrelevanten Anlagen untersucht und in Stand gesetzt werden können. Dabei muss der Seeablass im Winter erfolgen, um den Belangen von Fischereiwesen und Naturschutz und dem Schutz der Sulm Rechnung zu tragen. Insgesamt dauert es rund 170 Tage, bis das Wasser des Sees kontrolliert und vollständig in die Sulm abgelassen ist. Das Ablassen des kompletten Seevolumens ist zwingend vorgeschrieben und unterliegt nicht der Entscheidungshoheit des Wasserverbands oder des Naherholungszweckverbandes. Durch das Vorziehen der Maßnahme auf den Winter 2020/2021 reagiert der Wasserverband flexibel auf die für 2021 zu erwartenden coronabedingten Beeinträchtigungen des Freizeit- und Badebetriebes, um so zu einer Verkürzung der Sperrung des Sees für den Freizeitbetrieb beizutragen. Eingeplant war die Maßnahme ursprünglich für 2022/2023, nachdem der letzte komplette Seeablass inzwischen schon 25 Jahre zurückliegt und seitdem nur eine Teilabsenkung im Jahr 2013 vorgenommen wurde.
Am 1.12.2020 beginnt der Wasserverband mit dem kontrollierten Ablassen des Wassers. Etwa 4 Wochen vor dem Ablassen des Restwassers (voraussichtlich März/April 2021) beginnt der Fischereiverein Breitenauer See e.V. mit dem Abfischen seines auf etwa 10 Tonnen geschätzten Fischbestandes, der zum überwiegenden Teil in der benachbarten Vorsperre und Fischbecken befreundeter Fischereivereine untergebracht werden soll. Nach der Baumaßnahme und dem Erreichen eines ausreichenden Füllstandes werden die Fische wieder in den See zurückgesetzt. Nach dem Seeablass beginnen voraussichtlich im Mai 2021 die auf 2-3 Monate veranschlagten Bau- und Sanierungsarbeiten am Staudamm und den Uferbereichen. Ab dem Spätsommer 2021 wird der See dann kontinuierlich wieder angestaut und steht voraussichtlich je nach Ergiebigkeit der Niederschläge frühestens Ende 2022 wieder für Freizeitsportaktivitäten zur Verfügung.
Für den Naherholungszweckverband ist es nach dem schwierigen Jahr 2020 mit den pandemiebedingten Einschränkungen am See mit erheblichen Einnahmeausfällen im Campingpark und im Naherholungsgebiet das zweite Jahr in Folge mit erheblichen Nutzungseinschränkungen. Das ist schade und eine Herausforderung. Gleichzeitig ist aber festzustellen, dass ein Ablassen des Sees zum jetzigen Zeitpunkt mehr Sinn macht als in den Folgejahren 2022 oder 2023. Es ist mit einer hohen Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass auch die Badesaison 2021 nur einen pandemiebedingt stark eingeschränkten und reglementierten Badebetrieb zugelassen hätte. Daher ist ein Vorziehen um zwei Jahre zu begrüßen.
Änderung der Polizeiverordnung. u.a. Grillverbot ab dem 07.05.2021
Aus den Erfahrungen des Betriebes in den zurückliegenden Sommersaisons hat sich Nachsteuerungsbedarf bei den Benutzungsregeln ergeben. Die in den letzten Jahren festzustellenden Trockenperioden führen wiederkehrend zu einer hohen Brandgefahr auf dem Gelände. Insbesondere der Betrieb von Grills und Wasserpfeifen mit Glut stellt hierbei ein besonderes Brandrisiko dar. Hinzu kommt eine zunehmende Sorglosigkeit einiger Gäste bei der Entsorgung der Asche bzw. Glutreste. So gab es 2020 vermehrt Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr, bei denen Mülltonnen gelöscht werden mussten. Dieser Gefahr für die öffentliche Sicherheit muss mit geeigneten Maßnahmen entgegengewirkt werden.
Eine hohe Unfallgefahr geht vom Radfahren abseits der Wege auf den Liegewiesen aus. Diese Unsitte hat leider zugenommen und es ist zu beobachten, dass mit modernen Fahrrädern auch die gefahrenen Geschwindigkeiten zugenommen haben. Hierdurch werden neben den Badegästen insbesondere kleinere Kinder gefährdet, die beim Spielen auf der Wiese nicht auf querende Radfahrer eingestellt sind.
Die bestehenden Regelungen zum Betrieb von akustischen Geräten muss in der Formulierung auf den aktuellen Stand der Geräte angepasst werden, um die gegenseitige Rücksichtnahme einfordern zu können.
Die Polizeiverordnung des Landratsamts Heilbronn über die Benutzung der Seeuferbereiche und des Erholungsgebiets „Breitenau“ wurde deshalb angepasst und gelten ab dem 07.05.2021.
Neue Regelungen:
§2 Absatz 1
In den Seeuferbereichen und im Erholungsgebiet ist untersagt:
Nr. 9: zu grillen oder ein offenes Feuer anzumachen;
Nr. 21: Tonwiedergabegeräte mit offenen Lautsprechern und Musikinstrumente sowie andere mechanische oder elektroakustische Geräte zur Lauterzeugung so zu benutzen, dass andere belästigt werden;
Nr. 23: Wasserpfeifen (auch genannt Shisha, Nargileh, Kalian oder Hookah) aufzustellen und zu rauchen;
Nr. 24: auf den Wiesen und außerhalb befestigter Wege Fahrrad zu fahren.
Die neuen Regelungen können mit einem mit einer Geldbuße geahndet werden. (§ 4 PolVO).
Hinweis: Hundeverbot am Breitenauer See vom 15.04. bis 30.09
Wie jedes Jahr, gilt im Zeitraum vom 15. April bis 30. September ein Hundeverbot in der gelb umrandeten "Badezone". Dies ist in der Kreispolizeiverordnung des Landratsamtes Heilbronn über die Benutzung der Seeuferbereiche und des Erholungsgebiets "Breitenau" vom 26.07.2005 festgeschrieben. Die Kreispolizeiverordnung gilt unabhängig davon, ob der Breitenauer See mit Wasser gefüllt ist bzw. ob ein Badebetrieb möglich ist oder nicht. Die Einhaltung der Kreispolizeiverordnung wird kontrolliert.
Die Kreispolizeioverordnung können Sie hier nachlesen.
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