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Nützliche Hinweise zum Aufenthalt am Breitenauer See
Sicher im Wasser.
Wir empfehlen allen großen und kleinen Gästen sich an ein paar Regeln am und im Wasser zu halten. Die Baderegeln des DLRG gibt es in verschiedenen Sprachen und als Video.
HIer klicken um zur Seite des DLRG zu gelangen Sicher im Wasser! | DLRG DLRG Bundesverband
Badeaufsicht
Der Breitenauer See ist gemäß der Richtlinie DGfdB R 94.13 der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e.V. eine Badestelle.
Diese wird folgendermaßen definiert:
Eine Badestelle ist eine jederzeit frei zugängliche Wasserfläche eines Badegewässers,
- deren Nutzung gestattet oder nicht untersagt ist,
- in der üblicherweise eine große Zahl von Personen badet,
- in der Sprungeinrichtungen, Badestege, Wasserrutschen und andere bädertypische Anlagen im Wasser nicht vorhanden sind,
und die angrenzende Landfläche.
Gemäß dieser muss an Badestellen eine Beaufsichtigung des Badebetriebes nicht vorgehalten werden und lediglich bei hohem Badegastaufkommen kann ein Wasserrettungsdienst eingerichtet werden. Der Naherholungszweckverband hat, um bei einem hohen Besucheraufkommen schnelle Hilfe gewährleisten zu können, mit dem DLRG bereits seit dem Jahr 1986 eine Vereinbarung getroffen. Der DLRG übernimmt die Durchführung des Wasserrettungsdienstes am Breitenauer See während der Badesaison. Die Badesaison ist von Anfang Mai bis Ende August. Während dieser Zeit ist für gewöhnlich an den Wochenenden und in den Ferien die DLRG Wachstation besetzt. Eine ständige Aufsicht ist nicht gewährleistet. Wenn die DLRG-Wache besetzt ist, wird dies durch die rot/gelbe DLRG-Flagge bei der Rettungsstation angezeigt.
Allgemeines
Das Übernachten am See, Offenes Feuer (Lagerfeuer etc.) ist nicht erlaubt. Es sind keine öffentlichen Grillplätze vorhanden. Das Grillen im gesamten Naherholungsgebiet ist untersagt.
Während der Nacht finden Kontrollen statt.
Bitte beachten Sie, dass im Bereich des Badestrandes (inkl. Seerundweg) und auf den Liegewiesen vom 15.04. bis 30.09. des Jahres ein Hundeverbot gilt.
Weitere wichtige Hinweise zu Ihrem Aufenthalt finden Sie in der Polizeiverordnung (PDF-Datei) und der Gemeingebrauchsverordnung (PDF-Datei).
Schließfächer für Wertsachen
Für unsere Gäste stehen am Kiosk kostenlose Schließfächer für die Wertsachenaufbewahrung zur Verfügung. Bitte denken Sie daran, dass bei Benutzung ein Vorhängeschloss (nicht vor Ort verfügbar!) notwendig ist.
Ladestation für E-Bikes
Ebenfalls am Kiosk befindet sich im hinteren Teil eine Steckdosenleiste. Diese kann insbesondere für das Aufladen von E-Bike-Akkus oder zum Aufblasen von Wasserspielzeugen (Luftmatratze) genutzt werden. Fragen Sie bitte am Kiosk nach!